Nachdem in der vergangenen Woche mit Sturmtief „Franz“ der erste Orkan des Jahres in ganz Europa wütete und dabei schwere Sachschäden verursachte und sogar Menschenleben forderte, sorgte Orkantief "Kyrill" erneut für stürmische Zeiten. Beschädigen entwurzelte Bäume oder herumfliegende Dachteile Haus und Hof, stellt sich die Frage, wer für die entstandenen Schäden aufkommt. Die Hamburger Grundeigentümer-Versicherung VVaG erläutert, welche Sachversicherung in diesen Fällen zum Tragen kommen.
Die Wohngebäudeversicherung kommt für Schäden am Eigenheim auf. Der Versicherungsschutz umfasst dabei neben Schäden durch die direkte Einwirkung des Sturms, beispielsweise auch Schäden, die durch herabfallende Äste, entwurzelte Bäume oder abgebrochene Schornsteine am Gebäude oder mitversicherten Grundstücksbestandteilen entstanden sind. Ebenso sind Folgeschäden durch eingedrungenes Regenwasser mitversichert, sofern der Sturm das Gebäude so beschädigt hat, dass dieser Folgeschaden eintreten konnte. Befindet sich das Gebäude noch im Rohbau, kommt bei Sturmschäden die Bauleistungsversicherung zum Einsatz.
Geht aufgrund des Sturms Wohninventar zu Bruch, ersetzt die Hausratversicherung den entstanden Schaden. Unabhängig von der Ursache übernimmt eine Glasversicherung Schäden an Fenster- oder Türscheiben. In manchen Fällen ist das Glasbruchrisiko bereits in die Hausratversicherung eingeschlossen worden.
„Sind nach einem Sturm Schäden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollten sich die Betroffenen umgehend bei Ihrem Versicherer melden und möglichst Schäden z.B. durch Fotos dokumentieren“ empfiehlt Versicherungsexperte Lars Wegener von der Grundeigentümer-Versicherung VVaG. Außerdem sind Schäden nur von den herkömmlichen Sachversicherungen abgedeckt, wenn ein so genanntes „Sturmereignis“ vorliegt. Dies ist ab Windstärke acht der Fall.
Weitere Informationen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer-Versicherung VVaG Tel. 040 – 3766 3766 oder unter www.grundvers.de.
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