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Pressemeldungen

Mein Feind der Baum
(14.06.2006)

Ein Grundstück wird durch einen Garten erst so richtig schön.

Besonders große, alte Bäume machen aus einem Garten eine richtige Oase der Ruhe und sind für viele Grundstückseigentümer aus ihrem Garten nicht wegzudenken. Doch Bäume sind nicht nur majestätische Schattenspender, sondern können auch schnell zu einer Gefahr werden, für die der Eigentümer haften muss.

 

•Der Fall

 

Im vorliegenden Fall standen auf dem Grundstück eines Hausbesitzers mehrere alte Bäume, darunter auch eine große mit Efeu umrankte Eiche. Während eines Sturmes stürzte die Eiche um und fiel direkt auf das Haus des Nachbargrundstücks. Dabei wurde das Dach des Hauses stark beschädigt. Durch das beschädigte Dach drang außerdem Regen in das Haus und verursachte weitere Schäden. Der Hausbesitzer wendete sich nun mit der Reparaturrechnung an seinen Nachbarn und wollte den entstandenen Schaden ersetzt haben.

 

•Die Versicherungsfrage

 

Gefahren, die vom Haus- und Grundbesitz ausgehen, sind bei vermieteten Objekten durch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung und bei eigengenutzten Grundstücken durch die Privathaftpflichtversicherung abgesichert. Diese Versicherungen helfen, wenn aus der Grundstücksnutzung ein Schaden entsteht. Dabei ist die Haftung des Grundstückseigentümers oder des Besitzers für die Risiken aus dem Bewuchs des Grundstückes gegenüber Nachbarn ähnlich streng wie die Haftung aus dem Unfallrisiko herabfallender Bauwerksteile.

 

Im vorliegenden Fall sah der Baum äußerlich durch den Efeubewuchs gesund aus. Trotzdem musste der Eigentümer für den entstandenen Schaden haften. Er hatte nämlich versäumt, jährlich den Baum durch einen Fachmann genauer untersuchen zu lassen. Bei der Untersuchung wäre eine krankheitsbedingte Schwächung des Baumes feststellbar gewesen. Die Grundeigentümer Versicherung VVaG übernahm die Abwicklung des Schadenfalles und erstattete dem Geschädigten die erforderlichen Reparaturkosten.

 

•Der Tipp

 

Bäume, die beim Umfallen Schäden anrichten können, sollten regelmäßig (jährlich, bzw. an der Straße halbjährlich) von einem Fachmann auf Krankheiten untersucht werden. Tote Äste und geschwächtes Holz sollten (im Rahmen der Baumschutzregelungen) umgehend entfernt werden. Die Überprüfungen sollten von dem Eigentümer präzise dokumentiert werden, damit er im Schadenfall nachweisen kann, welche Maßnahmen er zur Verhinderung von Unfällen getroffen hat. Es sollte bedacht werden, dass ein umstürzender Baum oder herabfallender Ast ja auch spielende Kinder oder Spaziergänger treffen kann.

 

Weitere Informationen erhalten Sie im Kunden-Center der Grundeigentümer Versicherungen und Finanzen. Tel. 040 - 3766 3766 oder unter www.grundvers.de

 

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Pressekontakt
Tatjana Balcke
Tel: 040 - 3766 3-136
Fax: 040 - 3766 3-135
E-Mail: tatjana.balcke@grundvers.de
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