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Pressemeldungen

Osterfeuer: Gefahr erkannt, Gefahr gebannt
(02.04.2009)

Es gibt viele Dinge auf die bei der Durchführung des Traditionsfeuers geachtet werden sollte, die Grundeigentümer-Versicherung zeigt hier einige auf.

 

Ein Osterfeuer ist schön anzuschauen, kann aber für seine Zuschauer, angrenzende Gebäude oder auch die Umwelt unerfreuliche Folgen haben. „Grundsätzlich sollten durch das Feuer Dritte nicht gefährdet werden“, sagt Andreas Hackbarth, Schadenverhütungsexperte der Grundeigentümer-Versicherung VVaG.

 

Deshalb ist schon die Platzwahl nicht auf die leichte Schulter zu nehmen. Findet das Osterfeuer auf einen Privatgrund statt, ist die Genehmigung des Eigentümers erforderlich. Außerdem immer einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gebäuden, Garagen, Gartenhäusern, Carports, Bäumen oder Sträuchern einhalten.

 

Damit das nachbarschaftliche Verhältnis nicht allzu sehr strapaziert wird, am besten die Anwohner rechtzeitig über das Osterfeuer informieren. Eine starke Rauchentwicklung – kann beispielsweise durch feuchtes oder behandeltes Holz entstehen – sollte man vermeiden. Dies entlastet auch die Umwelt. Außerdem sind Löschgeräte bereitzuhalten; dies kann ein Gartenschlauch mit Wasseranschluss sein.

 

Gerät das Feuer trotz aller Vorsicht außer Kontrolle, unbedingt die Feuerwehr über den Notruf 112 alarmieren.

090402_PM_Ratgeber_Osterfeuer [47,22 kb]

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Pressekontakt
Tatjana Balcke
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Fax: 040 - 3766 3-135
E-Mail: tatjana.balcke@grundvers.de
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