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willkommen zur neuen Ausgabe des Grundeigentümer Insiders. In unserem letzten Newsletter hatten wir noch davon berichtet, in welchem Ausmaß sich die Immobilienpreise in den Metropolen dieser Welt entwickeln.
Jetzt gibt es gute Neuigkeiten für Bauherren über die Grundstückspreise in Deutschland: Sie sinken erstmals seit 2001, wie das Institut für Städtebau, Wohnungswirtschaft und Bausparwesen (IFS) mitteilt. Der Grund dafür sind die abnehmenden Neubau-Aktivitäten. Im Bundesdurchschnitt (Berlin ausgenommen) liegt der Quadratmeterpreis jetzt bei 130 EUR – was einem Rückgang von 1,5 Prozent entspricht. Dies wird zwar dem einzelnen Bauherren kaum auffällig nützen, ist aber dennoch ein Zeichen.
Von hohem Nutzen werden jedoch sicher wieder die Inhalte Ihrer neuen Insider-Ausgabe sein. Mit jeder Menge Tipps und Trends rund um die Themen Grundeigentum, Bauen und Renovieren.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme und informative Lektüre!
Ihr
Grundeigentümer Insider-Team
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Bildnachweis (von oben nach unten) Anne Bermüller, Sabine-Susanne Singler, Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, Rainer Sturm (2) Alle www.pixelio.de
Fotos Fahrradhelm: uvex
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| Impressum |
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Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstr. 7
20095 Hamburg
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Name und Geschäftssitz:
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG,
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
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Telefon: 040 - 3766 3766
Telefax: 040 - 3766 3300
E-Mail: kunden-center@grundvers.de
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Vertretungsberechtigte:
Heinz Walter Berens (Vorstandsvorsitzender)
Rüdiger Buyten (Vorstand)
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Genehmigungsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn
Registersitz:
Firmensitz in Hamburg (HRB13103)
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USt-IdNr.: DE 118618300
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Sicherheitstipps für Drachenbändiger.
Keine Angst: Wir wollen keinen Lanzelot, Tristan oder Siegfried aus Ihnen machen. Es geht um eine der schönsten Outdoor-Beschäftigungen im Herbst: Das Drachensteigen, mit dem wir wohl alle romantische Bilder unserer Kindheit verbinden.
Doch so romantisch es ist, das Drachenfliegen birgt auch immer ein Risiko, das es richtig einzuschätzen gilt. Und gegen das man sich umfassend absichern sollte. Drachen können Fahrzeuge beschädigen, die Schnüre werden schnell zu Fallen für vorbeilaufende Passanten oder Fahrradfahrer. Die Luftverkehrsordnung (LuftVO) zieht dabei klare Grenzen: Üblicherweise dürfen Drachen nur an einer Schnur bis maximal 100 Meter geführt werden. Wer seinen fliegenden Freund an die längere Leine nehmen möchte, braucht eine Genehmigung des örtlich zuständigen Luftamtes. Kritisch sind alle Startplätze in der Nähe von Flughäfen – hier ist das Drachensteigen in einem 3-Kilometer-Radius untersagt.
Auch die Nähe von Hochspannungsleitungen ist zu meiden (mindestens 600 Meter Abstand!) – genauso wie Bahnstrecken und Straßen. Was aber, wenn trotz aller Vorsicht etwas passiert? Dann kann man froh sein, wenn man sich entsprechend versichert hat. Denn wenn Menschen verletzt werden, haftet per Gesetz der Verursacher – was ohne Schutz zu erheblichen finanziellen Belastungen führen kann.
Die Privathaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung zahlt für Schäden, die durch das Lenken von Drachen bis fünf Kilogramm Fluggewicht ohne Motoren und Treibsätze verursacht werden.
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Erste Hilfe bei Finanznot: Lastenzuschuss für Vermieter.
Dass Mieter bei zu geringem Einkommen Hilfe von Vater Staat erhalten, ist hinlänglich bekannt. Das nennt man Wohngeld. Weniger bekannt ist, dass auch Haus- oder Wohnungseigentümer Hilfe beantragen können: den „Lastenzuschuss“.
Schließlich geraten auch immer mehr Immobilieneigentümer in Not, weil sie von der Wirtschaftskrise durch Kurzarbeit, oder Arbeitslosigkeit belastet sind. Voraussetzung für eine Auszahlung ist, dass die Immobilie selbst bewohnt wird und dass die finanzielle Belastung durch Zinsen, Tilgung und Betriebskosten in eine wirtschaftliche Notlage münden.
Anfang dieses Jahres trat die Wohngeldreform in Kraft, die eine deutliche Erhöhung für Wohngeld und Lastenzuschuss ergab. Resultat ist, dass die Wohngeldämter im Schnitt mehr als 100 EUR monatlich pro Lastenzuschuss-Empfänger auszahlten. Die Höhe des Lastenzuschusses errechnet sich aus der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der monatlichen Belastung und dem anzurechnenden Einkommen des Haushaltes. Dieses Einkommen beinhaltet zum Beispiel nicht das Kindergeld. Gezahlt wird der Zuschuss für zwölf Monate, kann danach jedoch erneut beantragt werden – und zwar bei den lokalen Wohngeldbehörden.
Abgelehnt werden kann der Antrag bei einem so genannten „erheblichen Vermögen“. Dies liegt vor, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und 30.000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied übersteigt. Eine dreiköpfige Familie würde also selbst dann noch Lastenzuschuss erhalten, wenn das Vermögen bei 100.000 EUR läge. Weitere Informationen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung erhalten Sie hier...
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So gehen Ihnen Stromfresser ins Netz.
Wer hinter die Kulissen seines Stromverbrauchs schauen möchte, hat bald eine besonders interessante neue Möglichkeit: Denn die Internetsuchmaschine Google hat ein neues Werkzeug entwickelt, das Hausbewohnern aktuelle Info über den Energieverbrauch in Echtzeit übermittelt – über Internet, auf jedem Computer rund um den Globus abrufbar.
Das Werkzeug heißt „Google Powermeter“ und soll nicht nur kundenorientiert Informationen liefern, sondern auch zum Wissensaustausch anregen: Über Erfahrungen mit Energieeinsparung und moderne Technologien wie Solar und Blockkraftwerke. In Deutschland wird dieses Angebot im Herbst in Kooperation mit dem Energieanbieter Yello - eine hundertprozentige Tochter der EnBW Energie - auf den Markt kommen. Yello hatte den Online-Stromcheck schon seit Anfang des Jahres im Angebot, die Zusammenarbeit mit Google soll das Werkzeug noch wertvoller für Stromkunden machen.
Sekundengenau werden die Werte überspielt und im Rhythmus von 15 Minuten wird eine Gesamtübersicht hinzu addiert. So kommen Verbraucher – zunächst ausschließlich Yello Kunden – in den Genuss dieser neuen Dienstleistung: Man meldet sich bei iGoogle an – es sei denn, man hat dort bereits einen Account. Danach kann man den „Google PowerMeter“ installieren. Der steht dann auf der personalisierten, ganz individuell eingerichtete iGoogle-Startseite und ist so bei jedem Start eines Internetbrowsers gleich im Blickfeld. Interessante Infos über das Werkzeug gibt es jetzt schon unter http://www.google.org/powermeter/ und http://google.yellostrom.de/
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Gepflegte Öltanks funktionieren wie geschmiert.
Der Öltank fristet meist ein Kellerdasein. Ewig steht er im Dunkeln, selten im Blickfeld. Es sei denn, er wird betankt oder es gibt ein technisches Problem. Dabei vergisst man oft, dass auch ein Öltank von Zeit zu Zeit Pflege benötigt.
Der Verursacher dieses Pflegebedarfs ist nicht das Öl als Produkt, sondern seine Bestandteile: Eine Mischung aus schweren Anteilen des Öls und Wasser, die sich am Boden als Ölschlamm absetzen. Dass Wasser an einem Metall-Tank oxidierend Schaden verursachen kann, ist bekannt. Aber auch bei Kunststofftanks verringert der abgesetzte Schlamm ab einem gewissen Punkt das Fassungsvermögen. Wenn sich der Schlamm dann noch auf dem Weg zum Brenner macht, sind Betriebsstörungen oder gar ein Ausfall vorprogrammiert.
Per Gesetz ist eine Kontrolle für Tanks festgelegt, die mehr als 1000 Liter fassen. Sie müssen alle 10 Jahre von einem Experten gecheckt werden. Steht ein Tank im Freien und in einem Wasserschutzgebiet, muss sogar alle zweieinhalb Jahre nachgesehen werden. Experten raten aber auch Besitzern von kleineren Tanks zu einer routinemäßigen Überprüfung – und zwar alle fünf Jahre, in jedem Fall aber alle 10 Jahre. Ganz generell sollte ein Sachverständiger auch entscheiden, ob ein alter Tank noch genutzt werden kann. Sollte er ersetzt werden müssen, haben Sie die Wahl zwischen Stahltanks und Kunststoff-Produkten.
Die Erfahrung zeigt, dass gute Stahltanks bei regelmäßiger Reinigung circa 80 Jahre halten können. Dies ist der generelle Unterschied zu Kunststofftanks, die zwar ebenfalls Jahrzehnte überdauern können, allerdings mit der Zeit altern und unter Umständen undicht werden können.
Unser Tipp:
Im Premium-Tarif der Privathaftpflichtversicherung der Grundeigentümer-Versicherung ist das Gewässerschadenrisiko eines Keller-Öltanks bis zu einem Fassungsvermögen von 10.000 Litern (Komfort-Tarif bis 5.000 Liter) mitversichert.
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Was in die Wasserrechnung einfließen darf.
Damit Wasserabrechnung in Zukunft ordentlich in Fluss kommen, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt die Modalitäten vereinfacht. Werden die Frischwasser- und Abwasserkosten einheitlich nach dem Frischwasserverbrauch umgelegt, ist es dem Vermieter möglich, beide Kostenarten in der Betriebskostenabrechnung zusammen zu legen.
Auslöser für die Verhandlung vor dem Bundesgerichthof war die Nebenkostenabrechnung eines Vermieters, in der eine Nachzahlung verlangt wurde. Dort wurden die Wasser- und Abwasserkosten auf der Basis des durch den Zähler ermittelten Frischwasserverbrauchs erfasst, ohne Frischwasser und Abwasser einzeln aufzuschlüsseln. Der BGH sollte entscheiden, ob diese Verfahrensweise des Vermieters rechtens ist und antwortete mit einem klaren „Ja“. Wichtig sei einzig, dass der Mieter die Rechnung prüfen und nachvollziehen kann. Natürlich seien die Wasserversorgung und die Entwässerung in der Betriebskostenverordnung zwei verschiedene Posten, dennoch sei die Abrechnung auch klar verständlich, wenn diese Kosten zusammenfasst würden. Ohnehin sind sie ja von ihrem Wesen her eng miteinander verknüpft. (AZ VIII ZR 340/08)
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