Ausgabe Oktober 2009
Versicherungen Tarifrechner Service

 

langsam schaltet in diesen Tagen die Natur auf Herbst um.

 

Das ist die Zeit, in der sich Grundeigentümer wieder Gedanken über Renovierungen und Modernisierungen machen, inklusiver erster Planungen fürs nächste Jahr. 

Wie immer möchten wir Ihnen dabei helfen – mit Ihrer neuesten Ausgabe des Grundeigentümer Insiders. Denn wir haben wie immer jede Menge Tipps und Trends rund um die Themen Grundeigentum, Bauen und Renovieren für Sie zusammengestellt.

 

Schauen Sie selbst, was für Sie am interessantesten ist. Viel Spaß bei der Lektüre und uns allen einen goldenen Oktober!

 

Ihr

Grundeigentümer Insider-Team

 

 


Inhalt dieser Ausgabe
Neue Zutat für die Wohngebäudeversicherung: die Anbauküche.
Langzeitbeziehung bevorzugt: Baukredite.
Neubau-Projekte aus allen Himmelsrichtungen. Per Kompass.
Jetzt dämmert’s in Sachen Dämmung: Stichtag 1.10.2009!
Neuschwanstein gegen Mehrfamilienhaus.

Bildnachweis (von oben nach unten) Skyrat, Knipseline, Rainer Sturm (3), Jürgen Hansohm. Alle www.pixelio.de

Impressum
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstr. 7
20095 Hamburg
Name und Geschäftssitz:
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG,
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Telefon: 040 - 3766 3766
Telefax: 040 - 3766 3300
E-Mail: kunden-center@grundvers.de
Vertretungsberechtigte:
Heinz Walter Berens (Vorstandsvorsitzender)
Rüdiger Buyten (Vorstand)
Genehmigungsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in Bonn

Registersitz:
Firmensitz in Hamburg (HRB13103)
USt-IdNr.: DE 118618300
Sie & Wir

Neue Zutat für die Wohngebäudeversicherung: die Anbauküche.

Die Rezeptur der Sicherheit unserer Wohngebäudeversicherung wurde um eine weitere feine Zutat ergänzt: Denn vom Eigentümer in das Gebäude eingefügte Anbauküchen sind mitversichert – in der Grundeigentümer Wohngebäudeversicherung „Schutz 60“ und „Schutz 60 plus Sicherheitspaket“.

 

kuechenbildVoraussetzung: Die Küchen müssen serienmäßig produziert und nicht individuell für das Gebäude angefertigt worden sein. Ein geringer Arbeitsaufwand für das Einpassen der Küche stellt allerdings kein Problem dar. Im Versicherungsfall ist die Entschädigung auf 10.000 EUR begrenzt – pro Jahr und Fall.

 

Der Einschluss von Anbauküchen in der Wohngebäudeversicherung erfolgt ab sofort für die Produkte "Schutz 60" und "Schutz 60 plus Sicherheitspaket". Diese Erweiterung gilt für alle Bestands- und Neukunden, die eines der Produkte abgeschlossen haben.

 

Diese Erweiterung ist besonders für Besitzer von Mehrfamilienhäusern interessant. Es kann sich also lohnen, in seine Unterlagen zu schauen und zu prüfen, ob man in seiner Wohngebäudeversicherung den "Schutz 60" oder "Schutz 60 plus Sicherheitspaket" abgeschlossen hat. Falls nicht, empfiehlt es sich unter Umständen, seinen Versicherungsschutz zu erweitern. Mehr über unsere Wohngebäudeversicherung erfahren Sie hier...  

Langzeitbeziehung bevorzugt: Baukredite.

Fragt man Experten, so werden die Zinsen schon mit dem nächsten Wirtschaftsaufschwung wieder steigen. Grund genug, gerade jetzt – in der Kosten-Talsohle – eine Baufinanzierung in die Wege zu leiten.

 

geldscheineWichtig ist laut führender Finanzierungsfachleute, dass man die günstigen Konditionen möglichst langfristig festschreiben lässt und die Tilgung auf 2 Prozent festlegt. Dies erleichtert einen schnellen Schuldenabbau. So kann man zur Zeit 5-Jahres-Kredite schon ab ca. 3 Prozent Zinsen abschließen, 10-Jahres-Kredite sind unter 4 Prozent zu haben.

 

Dies ist gemessen an den Zinsniveaus der letzten 30 Jahre äußerst gering, denn durchschnittlich lag das Zinsniveau bei über 7 Prozent. Wichtig zu wissen: Bei den aktuell niedrigen Zinsangeboten muss man 20 Prozent Eigenkapital mitbringen.

 

Aber auch variable Zinsen sind zur Zeit sehr günstig – einige Angebote liegen unter 2,5 Prozent. Ein weiterer Vorteil sind die flexiblen Tilgungsmöglichkeiten – ist plötzlich Geld vorhanden, kann ohne zusätzliche Kosten oder Vorfälligkeitsentschädigungen getilgt werden. Und auch die Zinsersparnis kann zu weiterer Tilgung genutzt werden. Allerdings ist hier zu beachten, dass sich diese Variante im direkten Zinsvergleich mit dem festgelegten Kreditzins nur lohnt, wenn der Zinssatz sich nicht verändern würde – was langfristig eher unwahrscheinlich ist.

 

Unser Tipp:

Wollen Sie ein Haus bauen, eine Immobilie kaufen oder einen vorhandenen Kredit umschulden? Dann kommen Sie zur Grundeigentümer Baufinanzierung. Wir prüfen Ihre Finanzierungsbedingungen und gleichen diese unabhängig mit den Anforderungen von über 70 Kreditinstituten durch unsere professionellen Baufinanzierungsexperten ab. Aus dem Angebot dieser Partner wählt die Grundeigentümer Baufinanzierung das für Sie optimale und günstigste Angebot aus. Weitere Informationen finden Sie hier...

 

Grund & Boden

Neubau-Projekte aus allen Himmelsrichtungen. Per Kompass.

Das richtige Objekt zur richtigen Zeit zu finden, ist für einen Immobilienkäufer nicht immer einfach. Ein neues Angebot macht die Auswahl leichter: die Internetseite www.neubaukompass.de.

 

baukranSie führt direkt zu 1500 Projekten von über 500 Bauträgern. Eine gute Möglichkeit, um erstens zu suchen, zweitens zu finden und sich drittens ganz generell einen Marktüberblick zu verschaffen. Und zwar bundesweit. Genaue Ortsangaben, Preisbeispiele und Fotos helfen weiter in Städten wie Berlin, Hamburg, Köln, München, Düsseldorf, Stuttgart, Dresden, Nürnberg, Frankfurt/Main, im Ruhrgebiet und in Bremen. Das Interessante an diesem Portal: Hier werden nicht nur im Bau befindliche und fertige Objekte vorgestellt, sondern auch gerade erst projektierte. Mit dem Vorteil, dass man schon frühzeitig einsteigen kann, wenn das Objekt der Träume noch verfügbar ist. Wie oft hat man schon erlebt, dass eine wirklich schöne Immobilie schon verkauft war, als man davon erfuhr?

 

Das Interesse potenzieller Käufern ist groß, wie sich schon kurz nach dem Start der Webseite zeigte: Bereits 60.000 Besucher verbuchte das neue Portal. Wenn auch Sie sich einen Überblick verschaffen möchten, probieren Sie’s doch mal aus: www.neubaukompass.de

 

Bauen & Renovieren

Jetzt dämmert’s in Sachen Dämmung: Stichtag 1.10.2009!

Bessere Dämmung, weniger Energieverbrauch – so lautet der Leitsatz einer Novelle der Energieverordnung, die am 1. Oktober in Kraft getreten ist.

 

daemmenDer Jahresenergiebedarf soll bei Neubauten zirka 30 Prozent unter dem bisherigen Niveau der Wärmeschutzverordnung liegen. Der Niedrigenergiehaus-Standard wird also die Regel. Zusätzlich muss die Gebäudehülle in Sachen Wärmedämmung gut 15 Prozent mehr leisten. Bei der Modernisierung von Altbauten werden die Anforderungen ebenfalls strenger: Wird die Gebäudehülle in größerem Ausmaß verändert, eine Fassade inklusive Dach und Fenster zum Beispiel modernisiert, so steigen hier die Anforderung um 30 Prozent.

Ebenfalls neu ist hier, dass alle begehbaren Geschossdecken gedämmt werden müssen, wenn das Dach nicht gedämmt wurde. Auch Nachtstromspeicherheizungen müssen ab 2020 Stück für Stück abgeschafft werden.

 

Und wie soll das alles Realität werden? Ganz einfach – vor allem für Grundeigentümer: Denn der Gesetzgeber hat sich eine Unternehmererklärung ausgedacht. Mit ihr stellt der Bauunternehmer oder Handwerker gegenüber dem Eigentümer klar, dass die Energieverordnung bei der durchgeführten Modernisierung eingehalten wurde. Zusätzlich ist es die Aufgabe des Bezirksschornsteinfegers, die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen von Heizungen zu überwachen. In gut drei Jahren sollen weitere Senkungen des Energiebedarfs folgen – 2012 werden bei planmäßiger Umsetzung alle Neubauten der energetischen Qualität eines aktuellen „KfW Energiesparhauses 40“ gleich kommen. Dies alles dient vor allem einem Ziel: Es soll mithelfen, den CO2-Ausstoß bis 2020 um 40 Prozent zu reduzieren. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, hier gibt es weitere Informationen: www.enev-online.de

 

Positionen und Paragraphen

Neuschwanstein gegen Mehrfamilienhaus.

Ein direkter Blick auf Schloss Neuschwanstein ist für die meisten Grundeigentümer vermutlich nur über eine Wohnzimmertapete realisierbar. Ganz anders ging es dem Bewohner eines Mehrfamilienhauses, die bisher diesen spektakulären Blick live und real genießen durften.

 

neuschwansteinBis die Bauarbeiten für ein benachbartes Mehrfamilienhaus begannen und klar wurde, dass Neuschwanstein dahinter verschwinden würde. Grund genug, dagegen vorzugehen und einen einstweiligen Baustopp bei Gericht zu bewirken – schließlich sei genau diese Aussicht wirklich einzigartig und damit auch schützenswert. Das sahen die Richter jedoch anders und lehnten den Antrag ab. Sie waren der Auffassung, dass der Blick über einen See in die Berge hinein ein besonderer Pluspunkt der Immobilie sei – und dieser ja auch zum Teil erhalten bleibt. Der Blick auf das berühmte Schloss jedoch gehöre nicht zu diesen wohl auch Wert steigenden Eigenschaften.

Normalerweise wird eine Aussicht durch das Baurecht nicht geschützt. Allerdings haben Gerichte bereits in Ausnahmefällen einen Blick geschützt, wenn dieser erheblich gestört wurde und dem Bauherren eine Planänderung zuzumuten war. Im beschriebenen Fall hatten die Nachbarn das Bauvorhabens zu dulden. Verwaltungsgericht Augsburg AZ 4 S 09.1084

 

 

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