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der Herbst ist sichtbar im Anmarsch und hinterlässt seine gelb-braun-roten Spuren.
Trotz der schönen Farben wird es allerdings vielen Grundeigentümern angesichts der Laubmassen zu bunt. Wohin damit und wie beseitigt man das Natur-Sammelsurium möglichst effizient? Auf Beeten und unter Hecken können Sie’s gleich liegen lassen – denn hier dient das ausgediente Grün als perfekter Nährstoff. Auf Wegen dagegen wird’s leicht zu einer Einladung in Sachen Rutschpartie.
Entfernen Sie die Alt-Blätter am besten per Hand oder mit einem Laubbläser. Bei Laubsaugern gilt es zu beachten, dass auch nützliche Insekten mit eingesogen und auf diese Weise vernichtet werden.
Für frischen Wind in Sachen Information sorgt auch wieder diese neueste Ausgabe Ihres Grundeigentümer Insiders. Mit jeder Menge Tipps und Trends rund um die Themen Grundeigentum, Bauen und Renovieren. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre.
Ihr
Grundeigentümer Insider-Team
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Bildnachweis (von oben nach unten: Konstantin Gastmann, bardo, Gabi Schoenemann, Rolf van Melis, Herbert Dazo, P.Kirchhoff). Alle www.pixelio.de
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| Impressum |
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Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstr. 7
20095 Hamburg
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Name und Geschäftssitz:
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG,
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
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Telefon: 040 - 3766 3766
Telefax: 040 - 3766 3300
E-Mail: kunden-center@grundvers.de
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Vertretungsberechtigte:
Heinz Walter Berens (Vorstandsvorsitzender)
Rüdiger Buyten (Vorstand)
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Genehmigungsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn
Registersitz:
Firmensitz in Hamburg (HRB13103)
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USt-IdNr.: DE 118618300
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Rudi – nie ratlos.
Kennen Sie Rudi? Monat für Monat berichtet Rudi (Rund um die Immobilie) in „Rudis Schadentelegramm“ über spannende Versicherungsfälle aus dem Alltag der Grundeigentümer-Versicherung. Denn aus authentischen Fällen lernt man weit schneller als aus konstruierten Sachverhalten – das haben US-Wissenschaftler erst kürzlich wieder festgestellt.
Im aktuellen Oktober -Telegramm berichtet Rudi über einen gemütlichen Kaminabend, der jäh endete, als das Feuer nicht im Kamin, sondern im Schornstein loderte.
Der Fall
Zunächst wunderte sich die Versicherungsnehmerin darüber, dass das Holz in ihrem Kamin nicht richtig brennen wollte. Dann entflammte das Feuer doch noch, allerdings zog der Rauch nicht durch den Schornstein ab, sondern durch das Luft-Ventil direkt ins Wohnzimmer und verqualmte dieses stark. Plötzlich war ein lautes Geräusch aus dem Schornstein zu vernehmen: Das Feuer war im Schlot hoch und wieder zurück in den Ofen gezogen. Wahrscheinlich hatte sich Ruß im Schornstein abgesetzt, der sich entzündete und einen Schornsteinbrand verursachte. Die Feuerwehr musste anrücken, um den Brand kontrolliert zum Ausbrennen zu bringen. Danach musste das Mauerwerk freigelegt und der Schornstein mit einem Metallrohr ausgekleidet werden. Es entstand ein Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro.
Wie der Fall geklärt wurde erfahren Sie hier...
Wenn Sie durch die Historie der Schadenstelegramme stöbern möchten und auch in Zukunft Mitglied der wachsenden Rudi-Fangemeinde werden möchten – kein Problem: Im Pressebereich der Grundeigentümer-Versicherung können Sie die Telegramme kostenlos herunterladen: hier...
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Ist DIN 4109 schon 08/15?
Die DIN-Norm ist ein freiwilliger Standard und soll Sicherheit bei der Beurteilung von technischen Ergebnissen geben. Doch manchmal überholt der technische Fortschritt eine vorhandene Norm. DIN 4109 ist laut Expertenmeinung so ein Fall. Die Norm bezieht sich auf den Schallschutz in Wohngebäuden – jedoch sind heutige Schallschutzmaßnahmen dank moderner Baustoffe schon viel besser wirksam, als sie durch die DIN-Norm festgelegt waren.
Unser Tipp
Für Käufer von Immobilien leitet sich daraus der Tipp ab, dass man sich nicht auf Standardwerte nach DIN 4190 verlassen sollte, sondern den Stand der Technik in ihren Verträgen festlegen sollten. Im Zweifel hilft dabei ein Sachverständiger, der Materialien kennt, Schallschutz beurteilen und entsprechende Formulierungen in die Verträge einfügen kann.
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Solartechnologie – heißes Thema für die Feuerwehr.
Dass Feuerwehrleute mitunter gefährlich leben, ist nachvollziehbar. Doch die immer stärker werdende Solartechnologie stellt die Brandschützer vor neue Herausforderungen.
Bereits mehrfach sind Einsatzkräfte von dem Umstand überrascht worden, dass das System zwar abgeschaltet war, der Strom aber trotzdem weiter geflossen ist. Mit dem Effekt, dass Feuerwehrleute einen Stromschlag erlitten. Grund für dieses Dilemma ist, dass zwar eine Solaranlage herunter gefahren werden kann, die Solarzellen selbst aber schwierig abzukoppeln sind. Wenn weiter Sonne auf die Zellen trifft, produzieren diese brav ihren Strom. Mit diesmal negativen Effekten. Fachleute empfehlen, direkt an den Solarzellen Not-Ausschalter einzurichten, die ein Abkoppeln leichter machen. Diese konnten sich jedoch bisher aufgrund ihrer Hochpreisigkeit noch nicht ausreichend im Markt etablieren. Probleme macht auch, dass es keine einheitliche Brandschutz-Regelungen für Solaranlagen gibt, die Anlagen selbst oftmals den Zugang zum Brandherd versperren und Solarmodule durch laienhafte Montage selbst ein Feuer auslösen können. Einige leicht umzusetzende Sicherheitstipps findet man zum Beispiel hier...
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So setzt man Schadstoffe an die Luft.
Bauen und wohnen sind zunächst mal positive Ereignisse. Schließlich geht es darum, sich den Traum von den eigenen vier Wänden zu erfüllen. Und ihn dann auch alltäglich zu leben.
Allerdings gibt es dabei immer wieder einen entscheidenden Störfaktor: Schadstoffe, die durch Bau-, Dekorations- oder Möbel-Werkstoffe gleich mit ins neue Heim einziehen. Wenn dann Krankheiten die Folge sind, reden US-Mediziner bereits vom „Sick-Building-Syndrom“ und stellen krank machende Gebäude an den Pranger. Wichtig ist es deshalb schon in der Vorbereitung eines Baus oder vor der Anschaffung von neuen Möbeln, die Störstoffe und ihre wohmöglich negativen Folgen wie beispielsweise Allergien zu kennen. Und über Alternativen informiert zu sein, die dieses Risiko minimieren, wenn nicht gar ausschließen. Eine interessante Webseite zu diesem Thema bietet das Umweltinstitut München unter http://umweltinstitut.org und verweist zusätzlich auf viele weitere Quellen im Netz. Aber wie kann man die möglichen Krankmacher in der Raumluft identifizieren? Dazu gibt es mittlerweile Selbsttest, die allerdings vor Gericht nicht als Beweismittel anerkannt werden – zu sehr kommt es auf die fachgerechte Durchführung der Tests an.
Unser Tipp
Kompetenten Rat erhalten Grundeigentümer bei der Bewältigung ihrer rechtlichen, steuerrechtlichen und bautechnischen Probleme in den Ortsvereinen der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hier...
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Hammerschlagsrecht – dann klappt’s auch mit dem Nachbarn.
Wussten Sie, dass Sie ein Fensterrecht haben? Fensterrecht? Hat das etwas mit Rendezvous im Bayrischen zu tun? Ganz im Gegenteil: Es ist nämlich eine zutiefst ernst zu nehmende juristische Tatsache, die neben dem Hammerschlagsrecht, dem Leiterrecht und Notleitungsrecht dafür sorgt, dass Sie im Ernstfall sogar ohne Einwilligung Ihres Nachbarn dessen Grundstück betreten dürfen.
Das Fensterrecht regelt, dass man ein Fenster in einer Wand einbauen darf, die in Richtung des nachbarschaftlichen Anwesens zeigt – mit Einblicken, die nicht jedem Nachbarn Recht sein müssen. Hier sind allerdings Mindestabstände zu wahren, die auf Landesebene bis zu drei Metern betragen können. Das Hammerschlagsrecht ist keine mittelalterliche Verteidigungsform, sondern die Möglichkeit, vom Grundstück des Nachbarn aus Reparaturen am eigenen Gebäude durchführen zu dürfen. Ähnlich liegt der Fall beim Leiterrecht: Wenn nämlich für diese Reparaturen eine Leiter oder ein Gerüst aufgebaut werden muss, so darf auch dies von der Seite des Nachbarn aus geschehen – wenn alle anderen Möglichkeiten unzumutbar sind.
Natürlich sind auch die Interessen des Nachbarn zu beachten, dem möglicherweise Schäden entstehen können. Deshalb sollte es immer nachbarschaftliche Absprachen über das „Wie“ geben. Möglicherweise gibt es ja alternative Zugangsmöglichkeiten. Erst wenn diese und die absolute Notwendigkeit sowie Legalität der Maßnahme geklärt sind, gilt das Recht. Klar ist: Natürlich muss die Maßnahme rechtzeitig angekündigt und ohne Verzögerung durchgeführt werden. Das Notleitungsrecht gilt für Leitungen zum Beispiel für Strom und Wasser, die durch das Grundstück des Nachbarn laufen. Gibt es hier keine sinnvolle und wirtschaftlich vergleichbare Alternative, muss der Nachbar diese Leitungen hinnehmen – darf sie dafür aber gegen Entgelt mit benutzen.
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Hier wohnt das Wissen: Einladung zum WEG-Seminar.
Dass die rechtlichen Bedingungen und Rechtsprechungen zum Wohneigentum manchmal im Wortsinne „eigentümlich“ sind, hat sich mittlerweile herumgesprochen.
Grund genug, heute auf ein Seminar des Grundeigentümer-Verbandes Hamburg hinzuweisen, dass wir Ihnen ans Herz legen möchten: Es heißt „WEG aktuell“ und vermittelt Wohnungseigentümern, Verwaltungsbeiräten, Verwaltern und Rechtsanwälten einen ganzen Tag lang, was es an neuem Wissen gibt. Behandelt werden Themen wie die Abwicklung von Versicherungsschäden am Sonder- und Gemeinschaftseigentum, aktuelle und lokale Rechtsprechung zum Wohnungseigentumsrecht sowie interessante Fakten zur so genannten „geduldeten baulichen Veränderung“. Auch die Teilnehmer haben Gelegenheit, ihre individuellen Fragen zu stellen und Antwort zu erhalten - von den Referenten: drei Rechtsanwälten und einem Richter.
Veranstaltungstermin ist der 5. November 2009 von 9 bis 18 Uhr im Steigenberger Hotel, Heiligengeistbrücke 4 in 20459 Hamburg. Die Investition: 220 EUR pro Person für Mitglieder von Haus & Grund, 240 EUR für Nicht-Mitglieder. Inklusive sind Seminarunterlagen, ein Mittagessen mit einem alkoholfreien Getränk und Kaffee/Tee in den Pausen. Alle Infos gibt es hier...
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