Ausgabe Dezember 2009
Versicherungen Tarifrechner Service

 

der November hat uns alle in ein zu erwartendes Grau getaucht. Für viele sind diese jahreszeitlich bedingten Tiefdruckgebiete aber auch Auslöser eines Stimmungstiefs. Der Grund ist meist Lichtmangel und die daran gekoppelte Bewegungsarmut. Fachleute raten, diesem „Winterloch“ mit einem einstündigen Spaziergang bei Tageslicht entgegen zu wirken. Auch künstliche Lichttherapien können helfen, allerdings ist der Spaziergang an der frischen Lust selbst bei bedecktem Himmel lichtintensiver als das künstliche Pendant. Unter ärztlicher Kontrolle kann auch das antidepressiv wirkende Johanniskraut helfen.

 

Ein Lichtblick ist ganz sicher wieder Ihre neueste Ausgabe des Grundeigentümer Insiders. Denn wir haben statt des einheitlichen Flanellgraus am Himmel einen bunten Strauß von Tipps und Tricks zusammen gestellt – rund um die Themen Grundeigentum, Bauen und Renovieren.

 

Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

 

Ihr

Grundeigentümer Insider-Team

 

 

seminar1Unser Veranstaltungshinweis:

3. Hamburger Verwaltertag am 27.01.2010

 

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Bildnachweis (von oben nach unten): Birgit H, Martin Müller, Rainer Sturm, P. Kirchhoff, Günter Havlena, hans, Michael Grabscheit

 

Alle www.pixelio.de

 


Inhalt dieser Ausgabe
Weihnachtszeit braucht Schutzengel.
Mix den Energiecocktail!
Frostschutzmittel für Ihr Haus: die 5-Top-Wintertipps.
Open Air bei unter Null.
Heizung – ein heißes Eisen.

Impressum
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstr. 7
20095 Hamburg
Name und Geschäftssitz:
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG,
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Telefon: 040 - 3766 3766
Telefax: 040 - 3766 3300
E-Mail: kunden-center@grundvers.de
Vertretungsberechtigte:
Heinz Walter Berens (Vorstandsvorsitzender)
Rüdiger Buyten (Vorstand)
Genehmigungsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in Bonn

Registersitz:
Firmensitz in Hamburg (HRB13103)
USt-IdNr.: DE 118618300
Sie & Wir

Weihnachtszeit braucht Schutzengel.

Fröhliche Weihnacht überall – das ist zumindest der Wunsch aller Menschen, wenn es um das gemütlich-winterliche Beisammensein geht. Ganz gleich, ob im beruflichen Umwelt oder privat: Damit selbst nach einem Unfall noch Frieden herrscht und Schutzengel mit lockigem Haar Ihren Job machen können, gilt es, Vorsorge zu treffen.

 

proseccoWenn in einem Unternehmen eine betriebsinterne Weihnachtsfeier anberaumt wird, so tritt bei einem Unfall die gesetzliche Unfallversicherung ein. Das gilt sowohl für das Fest selbst als auch für die Hinfahrt bzw. Rückfahrt aller Kollegen. Wichtig ist dabei, dass keine privaten Umwege genommen werden. Entscheidend ist auch, dass die Einladung von der Unternehmensleitung selbst kommt oder von ihr abgenickt wurde. Auch muss der Unternehmer selbst die Feier besuchen – im Zweifel darf er aber einen Vertreter schicken.

Vorsicht sollte man in Sachen Alkohol walten lassen: Denn zu viel Alkohol kann den Versicherungsschutz zerstören. Geschieht ein Unfall klar erkennbar durch Alkoholeinfluss, leistet die gesetzliche Versicherung nicht.

 

Aber wie sieht es mit Weihnachts- oder Adventfeiern im privaten Umfeld aus? Ein brennender Weihnachtsbaum ist das Schreckensbild einer jeden Weihnachtsfeier. Die Zerstörungen an der Wohnungseinrichtung – sowohl durch Feuer als auch durch Löschwasser – ersetzt im Regelfall die Hausratversicherung. Für Schäden am Gebäude kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Wichtig zu wissen: Versicherungen leisten nur dann, wenn der Wohnungs- bzw. Hauseigentümer oder Mieter die notwendige Sorgfalt hat walten lassen.

 

Mehr Infos über die ebenso verlässlichen wie vorteilhaften Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen der Grundeigentümer-Versicherung erhalten Sie hier... 

 

 

Grund & Boden

Mix den Energiecocktail!

Wer zuhause effizient Energie gewinnen möchte, der muss sich nicht zwangläufig auf eine einzige Energieart konzentrieren, sondern kann gleich einen ganzen Chor von Systemen ins Rennen schicken.

 

mixDenn es kann in vielfacher Hinsicht vorteilhaft sein, zum Beispiel Öl mit einer Wärmepumpe und einer Solaranlage zu mixen. Denn sie ergänzen sich in besonderer Weise: zum Beispiel bei der Warmwasser-Gewinnung. Scheint die Sonne, werden die Solarzellen erhitzt. Wird zu diesem Zeitpunkt keine Wärme benötigt, wird sie für später gespeichert. Doch nicht nur technisch macht diese Mischung Sinn, sondern auch finanziell. Bis Ende Dezember erhalten alle Hausbesitzer, die Solar ebenso nutzen wie einen neuen Heizkessel, vom Staat einen Kombibonus von 750 EUR. Entscheidend für eine perfekte Kombination ist – so Experten – das Gebäude selbst, seine Dämmung und die installierte Heizungsart.

 

Einige Anhaltspunkte zum Thema Solar: Von Bedeutung ist hier, ob Sie heizen oder nur heißes Wasser beziehen wollen. Für die Heizung reicht Solar bei uns in Mitteleuropa nicht aus, unterstützen können Sie dies durch einen so genannten Brennwertkessel. Der Clou: Hier wird sogar Energie aus dem Abgas gewonnen – mit einer Ersparnis von rund 30 Prozent weniger Öl oder Gas. Viele Anbieter haben sich auf diesen Trend eingeschworen und bieten kombinierbare Systeme an.

 

Solaranlagen haben ein weiteres Plus, wenn man die Sonnenenergie über eine Photovoltaik-Anlage in Strom umwandelt und an einen Netzbetreiber verkauft. Diese sind verpflichtet, die Energie abzunehmen – so sagt es das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Jeder Eigentümer einer Dach-Photovoltaikanlage erhält als privater Stromproduzent in diesem Jahr noch 0,43 EUR pro Kilowattstunde – dies allerdings mit einer Garantie für weitere 20 Jahre.

Dabei lohnt es sich, schnell zu reagieren. Denn noch profitiert man von der alten Preisregelungen, Förderungen und Steuervorteilen – ab 2010 wird für den privat produzierten Strom weniger gezahlt. Weitere Infos über die Förderung von Solaranlagen erhalten Sie zum Beispiel hier: www.kfw.de.

 

Bauen & Renovieren

Frostschutzmittel für Ihr Haus: die 5-Top-Wintertipps.

Wenn es kalt wird in Deutschland, fragen sich Hausbesitzer häufig, was angesichts sinkender Temperaturen, Eis und Schnee noch zu tun ist. Zu Recht, denn jetzt gibt es viele Risiken, die den eigenen vier Wände zusetzen können. Wichtig also, dass man weiß, wo es kritisch werden kann. Um Ihnen dabei zu helfen, haben wir 5 Tipps zusammengestellt.

 

schneedachNummer eins: Außen liegenden Rohre sollten geleert werden, damit es keinen Eis-Stau gibt. Gleiches gilt für Rohre in unbeheizten Räumlichkeiten. Sollten sie im Winter gebraucht werden, möglichst umfassend isolieren.

Bei Tipp Nummer zwei steigen Sie sich selbst aufs Dach (oder lassen steigen) – weil es besonders wichtig ist: Kontrollieren Sie hier bitte genau, ob es kleinere oder größere Schäden gibt. Wer diese jetzt noch repariert, kann sich teure Folgeschäden sparen! Weiter unten in Regenrinnen und Fallrohren könnte sich Herbstlaub gesammelt haben und zu Verstopfungen im Winter führen – Reinigen schafft schnelle Abhilfe.

Tipp Nummer drei: Auch das Mauerwerk sollten sie innen und außen auf Feuchtigkeit und Risse untersuchen und im Ernstfall noch vor Einbrechen des Frostes reparieren lassen.

Tipp Nummer vier bezieht sich auf überlebenswichtige Technik im Winter: die Heizung. Damit sie in den kalten Monaten reibungslos und ohne Unterbrechung funktioniert, lassen Sie sie von einem Fachmann checken – Brenner und Heizkessel sollten gereinigt werden.

Letzter Tipp Nummer fünf: Sorgen Sie dafür, dass Sie ausreichend Streugut im Haus haben. Auf diese Weise sind Sie perfekt vorbereitet. Und dann? Dann kann der Winter kommen!!

 

Open Air bei unter Null.

In den ersten Zeilen dieses Insiders haben wir ja auf die Wintermüdigkeit vieler Menschen hingewiesen - und auf die Tatsache, dass Lichtmangel einer der wichtigsten Gründe für Herbstdepressionen sind. Eine schöne, wenn auch nicht ganz günstige Lösung für mehr Licht und Himmel im Winter ist ein Wintergarten.

 

wintergartenDer Wintergarten kann aus unterschiedlichen Materialien errichtet werden. Entscheidend ist hier, wie er genutzt werden soll, wie er architektonisch aussehen soll und wie hoch das individuelle Budget ist. Als Materialien gibt es heute Aluminium, das durch besondere Leichtigkeit besticht und mittlerweile der Nummer 1 Baustoff für Wintergärten ist. Auch Kunststoff kann gewählt werden – ein wichtiger Grund dafür ist sicher, dass es besonders pflegeleicht ist und auch von UV-Strahlen nicht beschädigt werden kann. Während der Kostenpunkt für Kunststoff spricht, sind die Gestaltungsmöglichkeiten von reinen Kunststoff-Anbauten eher limitiert.

 

Der traditionelle Baustoff ist allerdings Holz, das mit seinen natürlichen Maserungen überaus heimelig wirkt und farbig lackiert werden kann. Allerdings ist vor allem in einem hölzernen Wintergarten darauf zu achten, auch es überall einen guten Luftaustausch gibt und somit keine Feuchtigkeit entstehen kann. Auch in der Mixtur mit Aluminium ist Holz denkbar: Auf diese Weise hat man im Innenbereich warmes Holz, außen beständiges, pflegeleichtes Aluminium.

 

Was für Sie exakt der richtige Baustoff ist, sollte immer eine Einzelfallentscheidung bleiben – nicht zuletzt ist ja auch der individuelle Geschmack ein wichtiger Wegweiser. Wie genau soll der Wintergarten aussehen – eher kühl und modern oder lieber traditionell, als würde er in einem altehrwürdigen englischen Garten stehen?

 

Infos über die gläsernen Bauten gibt es beim Bundesverband Wintergarten e.V. unter www.bundesverband-wintergarten.de.

 

Positionen und Paragraphen

Heizung – ein heißes Eisen.

Immer wieder gibt es bei der Sanierung oder der Neu-Installation einer Heizung Ärger. Sei es zwischen Vermieter und Mieter, oder zwischen Eigentümer und Finanzamt. Zwei Beispiele möchten wir Ihnen gern mit dem entsprechenden Gerichtsurteil vorstellen.

 

gerichtErster Fall:

Der erste Fall zeigt, dass der Ersatz einer vermeintlich Asbest verseuchten Nachtstromheizung nicht zwangsläufig eine steuerlich absetzbare „außergewöhnliche Belastung“ ist. Zugetragen hat sich der verhandelte Fall im Saarland. Nach drei Jahrzehnten wollte ein Eigentümer seine asbesthaltige Heizung durch eine moderne Ölheizung ersetzen. Er machte den Preis als außergewöhnliche Belastung in seiner Steuererklärung geltend. Das Finanzamt jedoch stimmt hier nicht zu. Die Gesundheitsgefährdung sei so groß nicht gewesen – und nach 30 Jahren sei die Heizung schon aus wirtschaftlichen und technischen Gründen ohnehin zeitnah zu ersetzen gewesen. Gegen diese Haltung ging der Eigentümer gerichtlich vor, fand aber bei den Richtern keine Unterstützung. Diese schlossen sich vielmehr der Meinung des Finanzamtes an, dass schon nach zwei Jahrzehnten eine Heizung technisch und wirtschaftlich ersetzt werden könnten. Auch konnte der Eigentümer nicht nachweisen, dass tatsächlich eine gesundheitliche Gefährdung von der ausrangierten Heizung ausging (Finanzgericht Saarland, AZ 1 K 124/00).

 

Zweiter Fall:

Im zweiten Fall stritt ein Vermieter mit seinem Mieter darum, ob dieser die Installation eines modernen Fernwärmeanschlusses akzeptieren muss, der zu Energieeinsparungen führt. Der Mieter hatte sich nämlich dagegen gewehrt, als ihm drei Monate vor Umbaubeginn eine Mitteilung ins Haus flatterte. Grund: Bauaktivitäten in der Wohnung wollte er nicht akzeptieren. Grund genug für den Vermieter, vor Gericht zu ziehen und den Umbau auf diese Weise durchzusetzen. Bis zum Bundesgerichtshof wurde durchgeklagt. Die oberste Richter urteilten klar: Wenn eine derartige Sanierung Sinn mache – ökologisch und volkswirtschaftlich im Sinne einer Energieeinsparung – dann müsse die Mieterin die Arbeiten akzeptieren. Eine unzumutbare Härte sei in diesem Zusammenhang nicht erkennbar. (BGH AZ VIII ZR 275/07).

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