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unsere Aktion „Machen Sie den Fitness-Check für Ihre Versicherungen“ ist beendet. Wir möchten uns bei allen Kunden für das große Interesse bedanken. Viele Kunden haben die Möglichkeit genutzt, um ihre Versicherungen auf den aktuellen Stand zu bringen.
Verträge, die nicht aktualisiert wurden, passt die Grundeigentümer-Versicherung mit einem Nachtrag gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Einführungsgesetzes zum VVG an. Damit gelten für alle Verträge spätestens ab dem 1.1. 2009 die neuen gesetzlichen Bestimmungen und die neuen Vertragsregelungen.
Preisausschreiben
Im Rahmen unserer VVG-Aktion hatten die angeschriebenen Kunden auch die Möglichkeit, an unserem Preisausschreiben "Wellness am Tegernsee" teilzunehmen. Die 10 Gewinner sind inzwischen ermittelt und benachrichtigt worden.
Keyangel
Zusätzlich bestand die Möglichkeit, einen Keyangel zu bestellen; hiervon haben viele Kunden Gebrauch gemacht. Deshalb ist unser Kontingent jetzt leider erschöpft.
Heute bieten wir Ihnen nun die neue Ausgabe des Grundeigentümer Insiders an. Wir haben wieder jede Menge News, Tipps und Trends rund um die Themen Grundeigentum, Bauen und Renovieren für Sie gebündelt. Machen Sie es sich – jetzt, wo es kälter wird – in Ihren vier Wänden gemütlich und genießen Sie die Lektüre ihres neuen Insiders.
Ihr
Grundeigentümer Insider-Team
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Bildnachweis (von oben nach unten): chocolat 01, SueShi, Dirk Schelpe, Paul Marx, Barbara Eckholdt, Stephanie Hofschlaeger
Alle www.pixelio.de
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| Impressum |
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Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstr. 7
20095 Hamburg
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Name und Geschäftssitz:
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG,
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
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Telefon: 040 - 3766 3766
Telefax: 040 - 3766 3300
E-Mail: kunden-center@grundvers.de
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Vertretungsberechtigte:
Heinz Walter Berens (Vorstandsvorsitzender)
Rüdiger Buyten (Vorstand)
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Genehmigungsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in Bonn
Registersitz:
Firmensitz in Hamburg (HRB13103)
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USt-IdNr.: DE 118618300
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Mit einem Papier gegen Feuer – neues Infoblatt erschienen.
Jedes Jahre brennt es in deutschen Wohnungen rund 230.000 Mal. Die größte Gefahr für Menschen geht dabei nicht von den Flammen, sondern vom Qualm aus. Laut einer Studie der Feuerwehren sind die häufigsten Ursachen für Wohnungsbrand das Rauchen beim Einschlafen, ein brennende Kerzen, das Vergessen von noch in Betrieb befindlichen Elektroherden, eine Überlastung von Mehrfachsteckleisten und falscher Umgang mit brennbaren Stoffen.
Um Ihnen bei der Verhütung eines Brandes zur Seite zu stehen, hat die Grundeigentümer-Versicherung ein Informationspapier entwickelt, das mit wichtigen Tipps gespickt ist.
Interessiert? Hier können Sie unser Infoblatt kostenlos herunterladen.
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Das A und O für ABC-Schützen: Unfallversicherung.
Wenn Kinder in der Schule, im Kindergarten oder auf dem direkten Weg dorthin sind, profitieren sie vom Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Aber allein schon ein Umweg zum Bäcker um die Ecke kann fatale Folgen: Denn dann greift dieser Versicherungsschutz nicht mehr und den Eltern entsteht unter Umständen ein hoher wirtschaftlicher Schaden – ganz abgesehen vom körperlichen und seelischen Schmerz, den ein Unfall hinterlässt.
Auch in der Freizeit sind die Kinder durch die gesetzliche Versicherung nicht geschützt. Der beste Weg aus dieser Lücke ist eine private Unfallversicherung für Kinder. Die Grundeigentümer-Versicherung bietet in ihrem Pro Domo-Tarif unter anderem hilfreiche Unterstützung wie eine Kostenübernahme für Nachhilfeunterricht, Übernachtungen eines Elterteils mit dem versicherten Kind im Krankenhaus und greift sogar bei Insektenbissen und –stichen ebenso wie bei Infektionen und Impfschäden. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, finden Sie hier detaillierte Informationen.
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Werden Sie Förderungsdetektiv!
Wenn heute im Bausektor von Förderung die Rede ist, handelt es sich meist um länderübergreifende Töpfe. Doch auch die Kommunen zeigen sich hier und da spendabel, wenn es um die Errichtung der eigenen vier Wände geht. Umso wichtiger für Bauherren, auch ganz individuell im direkten Umfeld (zum Beispiel in den Rathäusern und Bauämtern) zu recherchieren, ob es vielleicht lokale Zuschüsse gibt. Beispiel Potsdam: Wer hier in bestimmten Gebieten der Stadt Wohnraum schafft oder modernisiert, kann bis zu 30.000 EUR Zuschuss einstreichen.
Selbst die Kirchen geben gern: Fragen Sie einfach einmal bei den evangelischen Landeskirchen oder den katholischen Diözesen Ihrer Region nach. Bis heute werden hier vielfach auch zinslose oder verbilligte Darlehen bzw. Baukostenzuschüsse gewährt.
Häufig bringt auch das so genannte Erbbaurecht ein enormes Plus in die Rechung der Bauherren. Das Prinzip ist relativ einfach: Man errichtet sein Haus auf einem fremden Grundstück (z.B. der Kirchen) und nutzt es wie ein Eigentümer. Nach Ablauf von meist 99 Jahren fällt das Grundstück wieder an den Eigentümer zurück. Während des vereinbarten Zeitraums kann der Hauseigentümer über das Gebäude frei verfügen, es vermieten, umbauen oder renovieren. Das Erbbaurecht kann er verkaufen, mit Grundschulden belasten und vererben. Vorteil: Der Bauherr kann mit geringem Eigenkapital ein Haus bauen, weil die Finanzierung des Grundstücks entfällt. Im Gegenzug werden Erbbauzinsen fällig, die aber meist geringer sind als Hypothekenzinsen.
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Grundeigentümer-Software, die soft zum Geldbeutel ist.
Nichts ist umsonst – hört man immer wieder. Stimmt aber nicht ganz. Denn im Internet gibt es eine Menge Software-Produkte, die man kostenlos herunter laden kann. So genannte „Freeware“, für deren Einsatz weder Kosten anfallen noch eine Gebühr zu entrichten ist. Anders als Shareware, bei der nach einer gewissen Zeit der Nutzung gezahlt werden muss, wenn die Software weiter verwendet werden soll.
Auch für Hausbesitzer und Bauherren gibt es interessante Produkte. Einige Beispiele haben wir für Sie zusammengestellt, die Sie unter www.shareware.de herunter laden können. Dort einfach den Namen der Software in die Suchmaske eintragen, und schon finden Sie den Weg zum richtigen Link. „Baufi“ zum Beispiel ist eine Software, die die Auswirkungen von Sondertilgungen bei Krediten errechnet. Und zwar sowohl in Sachen Rückzahlungssumme, als auch zum Thema restliche Kreditlaufzeit. „Der kleine Finanzberater“ ermöglicht Anlage- und Kreditrechnungen mit übersichtlichen Tabellen. Er berechnet die Kredithöhe, Anzahlung, den effektiven Jahreszins, die Anzahl der Monate sowie die monatliche Rate und gibt eine zeitliche Übersicht über die Tilgung des Kredits.
Aber auch bei der Verwaltung von Immobilien helfen die freien Software-Produkte: „Betriebskosten-Abrechnung mit Excel“ sorgt für eine Schnellabrechnung von Betriebskosten für Wohnung und Gewerbe. „Bilanz-W“ hingegen ist ein einfaches Programm zur Kostenkontrolle und bietet eine wöchentliche, monatliche und jährliche Übersicht der Einnahmen und Ausgaben.
Ein letzter Hinweis: Lassen Sie jede im Internet herunter geladene Software in jedem Fall von einem Virenscanner überprüfen!
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Klimawandel gleich Bauwandel?
Unser Planet steht am Anfang einer Entwicklung, die noch in diesem Jahrhundert zu nachhaltigen Veränderungen führen wird. Treibhausgase verändern das Klima der Erde und gefährden damit unsere Lebensgrundlagen - daran bestehen heute keine wissenschaftlich begründeten Zweifel mehr.
Wo Öl, Kohle und Gas verbrannt werden, stoßen allein die Industrienationen pro Jahr Milliarden Tonnen Kohlendioxid (CO2) in die Atmosphäre. In den letzten 100 Jahren ist dabei die globale Temperatur durchschnittlich um 0,8 Grad gestiegen. In der Prognose von Wissenschaftlern könnte es bis 2100 vier bis sechs Grad wärmer werden.
Wie baut man unter diesen Bedingungen? Diese Frage stellt sich nicht nur die Baubranche und die Bundespolitik, sondern auch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Hamburg. Sie hat eine neue Broschüre mit dem Titel „Bauen im Zeitalter des Klimawandels" herausgebracht, die nicht allein für Hamburger interessant ist, sondern für alle Bauinteressierten wertvolle Gedankenanstöße und Tipps zum Thema liefert. Herunter laden können Sie die Broschüre kostenlos unter:
www.hamburg.de/bsu/start-publikationen/
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Blaues Wunder bei Schwarzarbeit.
Die Experten sind sich wieder einmal nicht einig: Während die einen von einem knappen Rückgang sprechen, sehen Wirtschaftswissenschaftler die Schwarzarbeit eher im Aufwind. Für eine Eindämmung könnte sorgen, dass die Finanzfahnder des Zolls immer mehr Ermittler einsetzen und Straftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten schneller auf die Schliche kommen. Über 6000 Fahnder sind es bereits – davon 40 Prozent im Baubereich.
Ungnädiger sind auch die Gerichte: Von 2004 bis 2007 hat sich die Summe der Geldstrafe verdreifacht. Fakt ist: Bauherren, die ihre Handwerker ohne Rechnung bar bezahlen, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit satten Geldstrafen bis zu 300.000 EUR bestraft werden können. Noch ein Problem wirft die Schwarzarbeit auf: Dekorative Arbeiten wie Anstreichen oder Fliesenverlegen werden häufig schwarz bezahlt, weil diese Arbeiten nicht so sensibel wie zum Beispiel Elektro- oder Wasserarbeiten sind. Gewährleistung ist vielen Häuslebauern hier nicht so wichtig. Bis möglicherweise doch ein größerer Pfusch sichtbar wird: Denn Verträge über Schwarzarbeit sind vor dem Gesetz nicht gültig.
Doch der Bundesgerichtshof (BGH) hat in mehreren Urteilen festgelegt, dass selbst im Unrecht Recht und Ordnung herrscht: Auch für Schwarzarbeit können beim privaten Hausbau Schadenersatzansprüche gelten gemacht werden. Nämlich dann, wenn Profis gearbeitet haben (AZ VII ZR 42/07 sowie 140/07). Auch umgekehrt befindet man sich nicht im vollends rechtlosen Raum: Bauherren dürfen Firmen nicht bewusst um ihren illegalen Lohn bringen. Wird die Schwarzarbeit in Vorleistung erledigt, muss der Bauherr zahlen (AZ VII ZR 336/89).
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