Ausgabe Dezember 2008
Versicherungen Tarifrechner Service

die Wirtschafts- und Finanzkrise ist in aller Munde. Und in allen Köpfen. Wie vergleichsweise krisenfest Grundeigentum als Anlageform ist, haben die vergangenen Wochen wieder einmal gezeigt.

 

Doch auch in einer weiteren Hinsicht können Grundeigentümer zurzeit profitieren: Beim Ölpreis, der aufgrund der Finanzkrise heftig gefallen ist. Unser Tipp: Nehmen Sie die Gelegenheit wahr, Ihren Tank zu füllen – rechnen Sie aber unter Umständen mit einer gewissen Wartezeit. Ähnliches gilt übrigens auch für die Gaspreise, die an die Ölpreise gekoppelt sind.

 

Völlig kostenlos gibt es heute die aktuellen Dezember-Nachrichten mit Tipps und Trends rund um die Themen Grundeigentum, Bauen und Renovieren. Wir wünschen viel Spaß bei der Lektüre!

 

  

Ihr

Grundeigentümer Insider-Team


Inhalt dieser Ausgabe
Sturm auf neue Infos: So verhindern Sie Orkanschäden.
Erblast Erbschaftssteuer.
Was man jetzt darf - bei Eigenbedarf!
Flacher Überflieger: der Bungalow.
Heizung heizt Gemüter an.

Bildnachweis (von oben nach unten): Karl-Heinz Liebisch, Gizmo, Karin Schmidt, Gerd Altmann, O. Fischer, Rainer Sturm

Alle www.pixelio.de

 

 

Impressum
Grundeigentümer-Versicherung VVaG
Große Bäckerstr. 7
20095 Hamburg
Name und Geschäftssitz:
GRUNDEIGENTÜMER-VERSICHERUNG,
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG)
Telefon: 040 - 3766 3766
Telefax: 040 - 3766 3300
E-Mail: kunden-center@grundvers.de
Vertretungsberechtigte:
Heinz Walter Berens (Vorstandsvorsitzender)
Rüdiger Buyten (Vorstand)
Genehmigungsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
in Bonn

Registersitz:
Firmensitz in Hamburg (HRB13103)
USt-IdNr.: DE 118618300
Sie & Wir

Sturm auf neue Infos: So verhindern Sie Orkanschäden.

Bäume werden entwurzelt, Dachpfannen wehen von den Häusern – ein Sturm kann zu großen Schäden führen. Im Januar 2007 wütete "Kyrill" und in der Folge wurden aufgrund von 2,3 Millionen Schäden durch „Kyrill“ 2,4 Milliarden Euro an Versicherungskunden ausgezahlt.

 

baumGrundsätzlich ist es sinnvoll, eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen. Auch die regelmäßige Kontrolle der Standsicherheit von Bäumen ist wichtig und obliegt nach einem Urteil des Bundsgerichtshofs dem Eigentümer des Grundstücks. Hat ein Mieter einen Baum gepflanzt, ist er allerdings dafür verantwortlich. Weitere wichtige Tipps zur Verhütung von Schäden gibt es in einem neuen Flyer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): „Stürmische Zeiten – Schäden vorbeugen und richtig versichern“.

Wie können Haus, Hausrat und auch das Auto gegen Sturmschäden versichert werden? Wie stark ist ein Haus sturmgefährdet? Welche baulichen Schutzmaßnahmen können am Haus getroffen werden? Was ist nach einem Sturm zu tun? Was bedeutet Verkehrssicherungspflicht? Download hier...

Und hier die Möglichkeit, sich beim Deutschen Wetterdienst über Sturmwarnungen zu informieren: http://www.dwd.de/de/WundK/Warnungen/

 

Grund & Boden

Erblast Erbschaftssteuer.

Die Steuergesetzgebung in Sachen Erbe ist nach langem politischem Streit in die Zielgerade eingebogen. Die Koalition hat sich in wesentlichen Punkten auf eine Reform verständigt. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren die ungerechtfertigte Besserbehandlung von Immobilien gegenüber anderen Vermögen angeprangert und deshalb das damals aktuelle Erbschaftssteuergesetz für gesetzeswidrig erklärt. Grund: Die Immobilienwerte wurden nicht am Marktwert, sondern am so genannten Bedarfswert gemessen.

 

villaAb Anfang 2009 gelten deshalb neue Regelungen. Die wichtigsten Neuerungen: Immobilienvermögen wird am Marktwert bemessen, bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern bleibt Wohneigentum steuerfrei. Weiteres Plus: Die Steuer-Freibeträge für alle Steuerklassen werden angehoben. Die Gewinner der neuen Regelung sind Ehepartner, Kinder und unter Umständen sogar Enkelkinder.

 

Beispiel Ehepartner: Erbt man ein Haus, so muss man dafür keine Steuer mehr bezahlen. Dies ist allerdings an bestimmte Voraussetzungen gebunden: Der erbende Partner muss mindestens zehn Jahre selbst im Haus wohnen und darf das Objekt weder vermieten noch verkaufen. Auch ein Zweitwohnsitz ist nicht erlaubt.

 

Während die Kernfamilie bei der Erbschaft durch das neue Gesetz profitiert, werden entferntere Verwandte wie zum Beispiel Neffen schlechter gestellt. Erbt eine Nichte von ihrem Onkel ein Haus, erhält sie zwar einen leicht höheren Freibetrag als in der Vergangenheit, muss aber den vollen Verkehrswert der Immobilie mit 30 Prozent versteuern.

 

Unser Tipp: Holen Sie sich in jedem Fall zunächst fachlichen Rat bei Ihrem Steuerberater. Er kann Ihnen auch helfen, sich für die alte oder neue Steuerregelung zu entscheiden. Denn wenn Sie zwischen 1.1.07 und dem Inkrafttreten der neuen Gesetzgebung erben, haben Sie die Wahl, sich für die vorteilhaftere Version zu entscheiden. Weitere Informationen zum neuen Erbschaftssteuergesetz gibt es beim Bundesfinanzministerium unter http://www.bundesfinanzministerium.de mit dem Stichwort „Erbschaftssteuer“.

 

Was man jetzt darf - bei Eigenbedarf!

 

Eigenbedarf war schon immer ein kritischer Thema im Verhältnis zwischen Grundeigentümern als Vermietern und ihren Mietern. Doch jetzt gibt es laut Bundesgerichtshof ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Eigentümer selbst in der Immobilie wohnt und es sich um ein kleines Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohneinheiten handelt. Ein Urteil, das sowohl für Gebäude mit Wohneinheiten als auch für gemischt genutzte Gebäude gilt, die zusätzlich über Gewerbeeinheiten verfügen.

 

gerechtigkeitIm verhandelten Fall bestand das Gebäude aus einer Wäscherei inklusive möblierter Zimmer für Azubis. Darüber gab es eine vermietete Wohnung und wiederum im zweiten Stock wohnte der Vermieter und Grundeigentümer. Der Vermieter sprach gegenüber seinen Mietern eine Kündigung aus, die das Gericht bestätigte.

 

Wichtig war dabei, wie die Räume der Wäscherei-Auszubildenden gewertet wurden. Nach Ansicht der Richter handelte es sich um so genannte „unselbstständige Wohnräume“, die bei der Berechnung der Gesamtzahl der Wohnungen nicht zu berücksichtigen seien. Diese vereinfachten Kündigungen waren zwar schon in der 2001er-Reform festgelegt worden, jedoch hatten Gerichte häufig gegenläufige Urteile gefällt. Deshalb hat das Urteil des Bundesgerichtshofs jetzt eine besondere Bedeutung (AZ VIII ZR 307/07).

 

Bauen & Renovieren

Flacher Überflieger: der Bungalow.

Das Wort Bungalow kommt aus dem Indischen, bedeutet „Landhaus“. Die Bungalow-Bauform kam über die damaligen Kolonialmächte England, Frankreich und Holland in den 1950er Jahren auch nach Deutschland. In den folgenden Jahrzehnten war es einfach schick, in den flachen Gebäuden zu wohnen.  

 

bungalowDoch wie das mit Moden so ist, wurde das Flachdach irgendwann mit einem Schuhschachtel-Image verknüpft. Weshalb die Hoch-Zeit des flachen Daches endgültig beendet schien. Falsch gedacht: Denn mittlerweile wird ein wichtiger Vorteil dieser Bauart weit mehr geschätzt als der pure Design-Aspekt: Die Barrierefreiheit. Sie verhilft dem Bungalow zu einer Renaissance. Unter dem Eindruck des demografischen Wandels mit einer immer älter werdenden Bevölkerung macht es einfach Sinn, ebenerdig zu wohnen, Treppen auszusparen. Wenn die Kinder bereits ausgezogen sind, werden mehrgeschossige Häuser oft zu mühsam und groß.

 

Weiterer Vorteil: Weil nur ein Geschoss gebaut wird, sind die Preise oft attraktiver: Was den Bungalow auch wieder für kleine Familien erschwinglich macht, die sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchten. Bei der Gestaltung ist fast alles möglich: das klassische Quadrat, eine L-Form, eine U-Form mit Patio oder ein Rechteck. Damit wirklich für jede Lebensphase vorgesorgt wird, sollte man die Barrierefreiheit von Anfang an mit einplanen: Vermeiden Sie also Schwellen an Türen oder Eingangsstufen. Noch ein Wort zum Dach: Heute wird es häufig nicht mehr als Flachdach, sondern als Spitzdach ausgebaut. Auf diese Weise gewinnt man entweder Stauraum oder man nutzt die Giebelhöhe für höhere, großzügigere Räume.  

Positionen & Paragraphen

Heizung heizt Gemüter an.

Kaum etwas ist beim winterlichen Wohnen so wichtig wie die Heizung. Wenn die Außentemperaturen fallen, erhitzen sich aber auch die Gemüter. Denn bei mangelnder Funktionstüchtigkeit gibt es zwischen Vermietern und Mietern oder den Mitgliedern von Eigentümergemeinschaften häufig Ärger. Dann entscheiden Gerichte, was Recht und Ordnung ist.

 

heizungWie in diesem Fall, bei dem es um die Erneuerung von Thermostatventilen ging: Die Frage war, ob die Kosten dafür von der Eigentümergemeinschaft oder vom einzelnen Eigentümer zu tragen sind. 1.500 Euro waren zu zahlen und das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass dies von der Gemeinschaft zu tragen sei. Die Begründung: Thermostatventile dienen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Eigentümer und sind deshalb dem Gemeinschaftseigentum zuzuordnen (AZ 8 W 404/07).

 

In einem anderen Fall ging es darum, ob ein Mieter eigenmächtig den Installateur beauftragen darf, wenn seine Heizung nicht wunschgemäß funktioniert. Danach hatte der Mieter die Rechung seinem Vermieter präsentiert und um Kostenerstattung gebeten – unter dem Hinweis, dass ja schon im Mietvertrag die dringende Kontrolle der Heizanlage festgestellt worden war. Das Verfahren wanderte bis zum Bundesgerichtshof, der gegen den Mieter entschied: Er musste die Kosten selbst begleichen, weil er zuvor hätte mahnen und seinen Vermieter in Verzug setzen müssen. Wäre die Behebung der Probleme dringend notwendig gewesen, hätte der Mieter allerdings so verfahren dürfen (AZ VIII ZR 222/06).

 

Kommunikation zwischen Mietern und Vermietern ist auch der Schlüssel in unserem letzten Fall: Hier stellte das Amtsgericht Stuttgart fest, dass ein Vermieter seinen Mieter ausführlich und rechtzeitig informieren muss, wenn er die Heizung erneuern möchte. In unserem Fall hatte der Vermieter ausschließlich einen kurzen Brief geschrieben und der Austausch zu diesem Zeitpunkt war nicht dringend notwendig. Ergebnis: Der Mieter musste die Belästigungen durch den Umbau zunächst nicht dulden. (AZ 30 C 3132/05).

 

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