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Grundeigentümer-News

Haftpflichtschutz für Vierbeiner

(04.06.2012)

Urlaubstipp für Hundehalter.

Ein Urlaub mit dem Vierbeiner ist für viele Hundebesitzer selbstverständlich. So kommen Fiffi & Co. mit nach Dänemark, Italien oder Spanien. Doch was ist, wenn die Fellnase im Urlaub beispielsweise einen Passanten beißt?

 

In solchen Fällen stellt sich für den Besitzer die Frage, ob seine Tierhalterhaftpflichtversicherung auch im Ausland wirksam ist. Dies sollte vor Urlaubsantritt mit dem Versicherer geklärt werden. Meist hilft schon ein Blick in die Versicherungsbedingungen. Wer sich nicht sicher ist, ruft lieber bei seinem Versicherer an. In der Regel wird der Schutz auch im Ausland wirksam sein.

 

Ebenfalls interessant: Wer haftet, wenn ich auf den Nachbarshund aufpasse und dieser während meiner Obhut einen Schaden verursacht? Auch in diesem Fall sollten die Versicherungsbedingungen der bestehenden Haftpflichtverträge überprüft werden.

 

Versicherungstipp: Beim Abschluss einer entsprechenden Versicherung immer darauf achten, dass in der Hundehalterhaftpflichtversicherung Auslandsaufenthalte mitversichert sind. Außerdem kann es sein, dass bereits in der Privathaftpflichtversicherung das sogenannte „Hüten fremder Hunde“ mit umfasst.

 

 

 

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