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Grundeigentümer-News

Xynthia wütete durch Deutschland

(02.03.2010)

Informationen zu Sturmschäden.

 

orkanAm Wochenende tobte das Sturmtief "Xynthia" durch Deutschland. Der Wind fegte nach Angaben des Deutschen Wetterdienstes in vielen Orten mit mehr als 118 Kilometern pro Stunde (Orkanstärke) durch das Land. Dabei kam es zu zahlreichen Schäden durch entwurzelte Bäume und abgedeckte Dächer.

 

Auf zwei Sonderseiten informiert die Grundeigentümer-Versicherung im Internet zu Sturmschäden. Zu den Sonderseiten hier... 

 

Ist ein Sturm- oder Unwetterschaden am Wohngebäude oder Hausrat entstanden, sollten die Betroffenen folgende Schritte durchführen:

 

  • Melden Sie den Schaden umgehend bei Ihrer Versicherung per Telefon, Fax, Brief oder Schadenformular im Internet.
  • Dokumentieren Sie den Schaden und die entstandenen Veränderungen, indem Sie sie fotografieren.
  • Vermeiden Sie Folgeschäden am Gebäude oder Inventar, indem Sie schnell Schaden mindernde Maßnahmen ergreifen.
  • Sind die Schäden mit eigenen Mitteln zu beheben, so reicht in der Regel das Einreichen der Kostenbelege bzw. die Aufstellung der entstandnen Kosten
  • Bei kleineren Reparaturen, z. B. am Dach, kann üblicherweise auf einen Kostenvoranschlag verzichtet werden, wenn die Rechnung des Dachdeckers durch Fotos und ggf. Arbeitsnachweise belegt wird.
  • Bei größeren Reparaturen vor der Schadenbehebung unbedingt mit der Versicherung sprechen, um die nötigen Reparaturmaßnahmen besprechen abzustimmen.

 

Foto: © tutto62/Pixelio - www.pixelio.de

 

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